Die Einhaltung und gelegentliche Überprüfung gängiger Sicherheits- und Qualitätskriterien ist im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie besonders wichtig. Weil die hierunter fallenden Eingriffe zum größten Teil auf Patienteninitiative und somit ohne medizinische Indikation erfolgen, müssen Risiken, Kosten und Nutzen der jeweiligen Behandlung besonders sorgfältig abgewogen werden. Aus diesem Grund stellt das Aufklärungs- bzw. Beratungsgespräch vor jedem Eingriff einen entscheidenden Aspekt jeder Behandlung dar. Ein entsprechendes Gespräch ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – und nach der Beratung hat jeder Patient Bedenkzeit, sich für oder gegen den vorgestellten Eingriff zu entscheiden. Eben jene Beratungsqualität aber wollte sich die Verbraucherzentrale Hamburg einmal etwas genauer anschauen – und kam zu teilweise schockierenden Ergebnissen: Von elf getesteten Fachärzten habe nur einer eine „relativ gute“ Beratung durchgeführt, alle anderen fielen „schlecht“ bis „sehr schlecht“ aus, so der Bericht vom 15. November 2010. Doch wie konnte es zu solchen Ergebnissen kommen? Die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie nahm in einer Erklärung hierzu Stellung.
Prof. Dr. Peter M. Vogt, Präsident der DGPRÄC, nimmt die Studie der Verbraucherzentrale Hamburg nach eigenen Worten sehr ernst. Gleichzeitig müsse das vermeintlich alarmierende Ergebnis jedoch auch kritisch betrachtet werden. Dabei räumt er auch eklatante Mängel in einigen der dargestellten Beratungsgespräche ein. Beispielsweise erwähnten nur vier der elf besuchten Ärzte überhaupt, dass die Brustkrebsvorsorge (Mammographie) mit Silikonimplantat deutlich schwieriger ausfalle – und die Krankenkassen für die Kosten alternativer Diagnoseverfahren nicht aufkommen. Einige Ärzte wiesen ihre Patientinnen nicht darauf hin, dass diese ihre Entscheidung noch einmal überdenken könnten – auch dies ein eindeutiger Mangel, welcher laut Verbandspräsident Prof. Dr. Vogt allen Mitgliedern der Gesellschaft noch einmal deutlich gemacht werden müsse. Kritik äußerte er hingegen am Vorgehen der Verbraucherzentrale und der Ausarbeitung ihrer angefertigten Studie: So wurden beispielsweise ausschließlich solche Ärzte aufgesucht, die eine kostenlose Beratung anboten. Und auch die Auswertung der Ergebnisse selbst ließen bei Prof. Dr. Vogt Fragen aufkommen: So bewertete die Verbraucherzentrale ein Beratungsgespräch von immerhin 45 Minuten mitunter als „sehr schlecht“ oder „oberflächlich“, wenn beispielsweise einzelne Komplikation wie die Kapselfibrose nicht näher erläutert wurden. Im konkreten Fall habe die Patientin gewirkt, als kenne sie sich speziell mit diesem Thema bereits aus. Dabei verwies der DGPRÄC-Präsident nochmals auf die Mündigkeit des erwachsenen Patienten und darauf, dass dieser selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit zu Rückfragen habe. Wichtige Informationen sind demnach in jedem Fall obligatorischer Bestandteil eines jeden Beratungsgesprächs- ebenso wichtig aber seien die individuellen Wünsche und Fragen jedes Einzelnen, welche sich erst im Miteinander zwischen Arzt und Patient ergeben können. Eine sorgfältige Ärztewahl (die DGPRÄC bietet eine eigenen Checkliste hierzu am Ende ihrer Stellungnahme) sei deshalb nach wie vor unablässlich für eine gute Behandlung. Auch andere wesentliche Bestandteile der Studie wurden kritisiert – auf der Webpräsenz der DGPRÄC findet sich die umfassende Stellungnahme. Und auch die Ergebnisse der Verbraucherzentrale Hamburg können Sie über unseren Link selbstverständlich nachlesen.
Quelle: DGPRÄC,
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