Die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) warnt vor operativen Eingriffen im Ausland. Anlass der aktuellen Pressemitteilung ist eine Umfrage, die unter Mitgliederärzten des Dachverbandes vorgenommen wurde. Dabei wurden Fachärzte befragt, die bereits einmal oder mehrmals eine Nachbesserung einer im Ausland durchgeführten Schönheitsoperation durchgeführt hatten. Immer mehr Patientinnen und Patienten lassen gewünschte Eingriffe im Ausland ausführen, wo günstige Preise und die Kombination aus Urlaub und OP locken. Professor Dr. Raymund E. Horch, Sekretär der DGPRÄC e.V., sprach in diesem Zusammenhang von aggressiver Werbung, die mit dafür verantwortlich ist, dass potentielle Patient/-innen eine Klinik bzw. Arztpraxis im Ausland aufsuchen. Wie die Befragung ergab, zog es die Patientinnen und Patienten dabei besonders häufig ins tschechische Nachbarland. Doch auch Polen sowie die Türkei gelten offenbar als beliebte Ziele für eine Schönheits-OP im Ausland.
Neben dem Land, in dem die OP stattfand, sollten die teilnehmenden Ärzte Auskunft geben, welche Komplikation aufgetreten war, wie häufig sie nach operieren bzw. korrigieren mussten und welche Körperpartie jeweils betroffen war. Die Ergebnisse: Von den befragten Ärzten hatte im Schnitt jeder allein im vergangenen Jahr 2011 durchschnittlich drei Korrekturoperationen durchgeführt. Besonders häufig waren die betroffenen Patient/-innen dabei mit dem ästhetischen Ergebnis unzufrieden. Gesundheitliche Komplikationen, beispielsweise Infektionen oder Wundheilungsstörungen, standen in ihrer Häufigkeit erst an zweiter bzw. dritter Stelle. Auffällig oft wünschten sich Patientinnen eine Korrektur ihrer im Ausland durchgeführten Brustoperation; rund zwei Drittel aller in der Umfrage berücksichtigten Fälle entfielen auf diese OP-Methode. Darüber hinaus wurden auch Korrekturen nach Eingriffen wie Bauchdeckenstraffung, Fettabsaugung sowie Facelifting gewünscht.
Das Fazit der DGPRÄC fällt eindeutig aus: Wer einen plastisch-ästhetischen Eingriff im Ausland durchführen lassen möchte, der sollte diesen Schritt besonders gut überdenken. Sollte es nach der Operation zu Komplikationen kommen, dann ist die notwendige medizinische Behandlung nicht immer zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass Patient/-innen hier im Ernstfall kaum rechtliche Mittel in der Hand haben, um ihre Ansprüche gegenüber einem Arzt geltend zu machen. Auch ganz praktische Aspekte kommen hinzu: So ist das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient notwendige Grundlage einer erfolgreichen Behandlung. Auch dieses ist allein auf Grund der sprachlichen Differenzen in einer ausländischen Klinik nicht unbedingt gegeben. Die medizinisch notwendige Nachsorge, wie sie selbstverständlich sein sollte, kann auf längere Distanzen ebenfalls nicht immer gewährleistet werden. Deshalb empfiehlt Professor Horch ausdrücklich, einen Facharzt in Wohnortnähe auszuwählen, der bei etwaigen Komplikationen und Fragen schnell zur Stelle ist.
Quelle: DGPRÄC, Informationen zum Weiterlesen: http://www.dgpraec.de/news/single-news/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=282&tx_ttnews[backPid]=2&cHash=a5b10a749b142a35a715baca283e9132