
Schnell ist eine Operation der Schönheit wegen getan und in der Regel ist das spätere Resultat den Vorstellungen und Wünschen des Patienten entsprechend auch erfolgreich gewesen. Was aber, wenn die OP nicht so verlaufen ist, wie geplant. Der Eingriff sich als wesentlich schwieriger gestaltet, als angenommen, oder die OP schlichtweg daneben gegangen ist? Immerhin handelt es sich bei jeder Schönheitsoperation um einen chirurgischen Eingriff, der mit vielen Eventualitäten und auch Komplikationen während der OP und auch postoperativ behaftet sein kann.
Die Folgen einer OP, die schief gegangen ist, können im Nachhinein verheerend sein. Und dies für beide Parteien, Patient wie Operateur gleichermaßen. Denn die Garantie einer Unfehlbarkeit kann kein Arzt weder zusichern noch bescheinigen, und dass Fehler geschehen können, ist menschlich. Die Frage erschließt sich für Betroffene, was sie gegen Unfälle bei Schönheitsoperationen tun können und wie weit sich Operateure wiederum im Falle eines Falles auch aus versicherungstechnischer Sicht absichern können.
Der ganz normale Wahnsinn
Grundsätzlich geht der Trend weltweit immer mehr dazu über, dem Schönheitsideal, welches immer wieder aufs Neue in Film, TV und Werbung angepriesen wird, nachzueifern. Fast jede Frau findet an ihrem eigenen Körper immer noch das ein oder andere, was sie am liebsten korrigiert oder sogar gleich entfernt haben möchte. Bei Männern wächst dieser Trend ebenfalls rasant und Nasenkorrekturen, Lidstraffungen und Fettabsaugungen boomen.
In einigen Ländern gehören Schönheits-OPs zum Alltag und wer etwas auf sich hält, lässt hier und da kleine oder große Eingriffe über sich ergehen, um schön zu sein. Auch Gutscheine für kleine Schönheits-OPs werden verschenkt und zum 18. Geburtstag bekommt die Tochter einen Gutschein zur Nasenkorrektur. Ärzte fügen sich dem Trend und passen sich dementsprechend an. Praxen für Schönheitschirurgien sprießen wie Pilze aus dem Boden und auch Kliniken und Schönheitsfarmen. Als Patient legt man sich dabei nicht nur unters Skalpell, sondern legt sein ganzes Vertrauen in die Hand des Operateurs, des Arztes. Aus einer simplen kleinen Nasenkorrektur, die unter Vollnarkose vom jeweiligen Arzt durchgeführt wird, kann im Nachhinein ein ärgerlicher, kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit entstehen, wenn die gewünschte OP nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat und unter Umständen das Seitenbild des Gesichtes durch falsche Korrektur der Nase beispielsweise völlig entstellt. Das Ergebnis ist also demnach wesentlich schlechter als vor der Operation.
Die Rechtsschutzversicherung für den Arzt ist anzuraten!
Für die betroffenen Patienten ein Albtraum und auch für den Arzt kann sich diese Tatsache zu einem solchen entwickeln. Besonders dann, wenn keine gute Rechtsschutzversicherung für die Ärzte abgeschlossen wurde und diese im Ernstfall, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, nicht greifen kann.
Unfälle und Fehler sind schnell passiert
Egal, bei welchem Eingriff gefuscht, verfälscht, oder einfach nicht richtig und gewissenhaft seitens der Ärzte gearbeitet wurde, oder es zu unvorhergesehenen Komplikationen kommt. Irren ist nun mal auch in der Medizin menschlich und eine 100%ige Unfehlbarkeit ist weder menschlich noch kann sie jemals vom Arzt bescheinigt werden. Je nach Diagnose ist es umso wichtiger, dass nach einer fehlgeschlagenen Schönheitsoperation beide Parteien dementsprechend abgesichert sind. Für Ärzte bedeutet dies in diesem Fall, dass sie über eine gute Rechtsschutzversicherung abgesichert sind und diese in vollem Umfang schlussendlich alle Kosten oder einen großen Teil der aufkommenden Kosten übernehmen und tragen kann. Patienten sind ebenfalls gut beraten, dass sie sich diesbezüglich im Vorfeld beraten und eventuell absichern lassen. Denn der Anspruch auf Schadensersatz kann nur dann geltend gemacht werden, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt und das jeweilige Gerichtsurteil zugunsten des Geschädigten ausgesprochen wurde. Das Gleiche gilt im Umkehrschluss ebenfalls auf der Seite des Arztes. Rechtsschutzversicherungen für Ärzte greifen im Schadensfall exakt an dieser Stelle.
Makellos schön sein kostet mehr als nur Geld
Jede Schönheitsoperation ist ein chirurgischer Eingriff. Dessen sollte sich jeder schließlich bewusst sein. Und jede Operation birgt immer ein gewisses Risiko, dem man sich automatisch aussetzt. Der Schönheit wegen. Bei Hautstraffungen und Fettabsaugungen beispielsweise handelt es sich wie bei Lidstraffungen auch als eher kleinere Eingriffe. Doch auch hier können schon fatale Folgen entstehen, wenn das Ergebnis nicht den Wünschen entspricht. Ob es dabei nun immer gleich zu einem Rechtsstreit kommen muss und der Arzt in die Verantwortung gezogen wird, sollte überdacht werden. Denn das persönliche Empfinden für das Operationsergebnis ist Ansichtssache und muss nicht zwingend mit einem Operationsunfall oder -fehler gleichgestellt werden. Ärztliche Gutachten oder auch die Meinung eines andern Experten einholen, ist im Vorfeld nicht verkehrt, bevor es zu kostspieligen Gerichtsverhandlungen kommt. Ärzte sind in erster Linie auch nur Menschen und Unfälle kommen immer wieder besonders bei Schönheitsoperationen vor. Hier muss durch Gutachten und Vergleiche von Experten und Operateuren auf diesem Gebiet, entschieden werden, ob es sich tatsächlich und offensichtlich um einen OP-Unfall handelt, oder nicht.