
Es wird nach dem Namen, der Anschrift, dem Alter, der Krankenkasse und vielem mehr gefragt, aber: Was passiert, wenn die Kundendatenbank ein Leck hat? Hierbei ist es egal, ob man vor Ort in der Arztpraxis den Anamnesebogen ausfüllt oder sich auf einer beliebigen Website neu registriert und sich somit ein Profil anlegt.
Eine Menge von personenbezogenen Daten erfordern ein hohes Maß an Vertrauen, denn das ist es, was Kunden wollen. Dieses kann man theoretisch gesehen, wie eine Schönheitsoperation betrachten, denn jeder Eingriff bzw. jedes preisgeben Ihrer personenbezogenen Daten birgt Risiken. Von einem Datenleck spricht man, wenn private Daten, die Sie bei einem Unternehmen hinterlassen haben, öffentlich gemacht werden. Dies kann durch einen gezielten Angriff durch Hacker, oder auch versehentlich vom Unternehmen verschuldet werden. Ungesicherte Datenbanken sind besonders oft die Schwachstellen, die ausgenutzt werden.
Mit den von Ihnen gestohlenen Daten können Cyberkriminelle eine völlig neue Identität annehmen und sie für ihre eigenen Zwecke benutzen.
Ziele von Angreifern
Die häufigsten Anlaufgebiete, welche von Hackern in Erfahrung gebracht werden, sind:
- Benutzername und Passwort
- E-Mail-Adressen
- Persönliche Daten
Und aus diesem Grund ist es wichtig, die eigenen Daten zu schützen. Ein jeder, der das Internet zum erstem Mal betritt, hinterlässt einen (seinen) eigenen digitalen Fußabdruck. Dadurch, dass das Internet nicht vergisst, bleibt jedes Klickverhältnis hinterlegt. Sie müssen demnach darauf achten, Ihre Daten zu schützen, denn nur mit einer Einwilligung von Ihnen, ist die Weitergabe der personenbezogenen Daten zulässig und erlaubt. Sollte somit eine Einwilligungserklärung von Ihnen vorliegen, ist die Übergabe Ihrer personenbezogenen Daten erlaubt. Allerdings besteht hier eine Ausnahme, denn auch ohne Ihre Zustimmung im Datenhandel ist der Austausch Ihrer Daten möglich. Laut § 28 Bundesdatenschutzgesetz ist der Verkauf, der personenbezogenen Daten auch ohne Ihre Einwilligung möglich. Und zwar immer dann, wenn die berechtigten Interessen des Unternehmens nachweislich die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen nachweislich überwiegen.
Datenlücken gibt es überall in der digitalen Welt und das, in sämtlichen Variationen. Im Grunde sind sie nichts anderes als ein Fehler oder eine Handlung, die man beheben kann. Auch in einem Unternehmen sind Datenlücken möglich und damit diese nicht passieren, gibt es fünf hilfreiche Tipps:
- Bestandsaufnahme
- Virenschutz und Anti Spyware
- Mitarbeiter*Innen schulen
- Umgang mit gespeicherten Daten
- Zugriffsbeschränkungen

Tastatur Onlinekauf, Bild: pixabay
Demnach ist es wichtig, sensible Daten mit allen möglichen Maßnahmen zu schützen. Die DSGVO fordert daher auch regelmäßige Updates für z. B. Content-Management-Systemen von Websites, eine sichere Übertragung von personenbezogenen Kontaktanfragen und die Speicherung von Cloud Daten innerhalb der EU bzw. Deutschlands.
Ein guter Vergleich hierfür ist zum Beispiel auch ein Datenleck mit einem Casino zu vergleichen. Da ein Endverbraucher nie weiß, wo eine solche Datenlücke vorhanden ist oder nicht, bietet sich der Vergleich eines Glücksspiels an. Der Besuch in einem Casino beinhaltet die Absicht des Spielens und dem Erfolgserlebnis bzw. des Erfolgserlebnisses. Somit spielt der Consumer mit seinem eingetauschten Geld, um zu gewinnen. Selbst bei Hyperino Casino Bonus wäre dies ein reines Glücksspiel, welches mittels Wahrscheinlichkeit auch Spielniederlagen beinhaltet und demnach ein Verlust Ihres Geldes möglich ist.
Der Geldverlust im Glücksspiel, bei dem Besuch eines Casinos, dient dem Sinnbild eines Risikos in Form eines Lecks in einer Kundendatenbank.