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zur neuen 0% - Finanzierung der Mang Medical One |
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Augenlaserkliniken Lexikon
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![]() Finanzierung von Schönheitsoperationen durch Kredit und Ratenzahlung Es gibt zahlreiche Lebenssituationen, in denen eine Schönheitsoperation
die einzige Möglichkeit zur (äußerlichen) Veränderung
darstellt: Eine Hakennase, für die man schon in der Schule gehänselt
wurde; Fettpölsterchen und überschüssige Haut, die sich
nach der erfolgreichen Diät einfach nicht zurückbilden, asymmetrische
Brüste oder starker Haarausfall sind nur einige Beispiele. Wohl
jeder Betroffene verbindet seine ganz eigene (Leidens-) Geschichte mit
dem gewünschten Eingriff. Nicht immer stehen psychische Belastungen
im Vordergrund; viele Patientinnen und Patienten nutzen die Möglichkeiten
der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie ganz gezielt, um ihre
eigenen Vorstellungen Realität werden zu lassen. Doch ganz egal,
welche Beweggründe auch dahinter stecken: Eine Schönheits-OP
ist mit Kosten verbunden, die bezahlt werden müssen. Während
manch einer gespart hat, kann sich ein anderer vielleicht eine Ratenzahlung
leisten. Wieder Andere hoffen auf die Kostenübernahme durch ihre
Krankenversicherung. Welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und
was Sie bei Ihrer Wahl beachten sollten finden Sie hier im Überblick.
Das Modell der Mang Medical One
Sehr günstige Finanzierungskosten:
Allgemeine Annahmekriterien:
Eigenfinanzierung: Die sonstigen Modelle Wer sich von Anfang an für eine Eigenfinanzierung der OP entscheidet, der benötigt keinerlei Wartezeiten: Die Prozedur auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherung kann sich mitunter langwierig gestalten. Bei einem möglichen Ablehnungsbescheid kommen weitere Hürden wie ein möglicher Einspruch, Gegengutachten und vieles Weitere auf die Antragsteller zu. Nicht nur aus diesem Grund entscheiden sich viele Patientinnen und Patienten, den gewünschten Eingriff gleich selbst zu finanzieren. Auch hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich in erster Linie nach dem eigenen Budget richten. Wer lange auf die Schönheits-OP gespart hat, der kann alle Kosten direkt übernehmen. Hier lohnt sich jedoch der Preisvergleich und der Online Kredit Vergleich im Internet oder der Preisvergleich bei unterschiedlichen Ärzten und Kliniken: Sprechen Sie den behandelnden Arzt im unverbindlichen Beratungsgespräch auf eine möglichst genaue Kostenprognose an - nur so sind sie vor finanziellen "Überraschungen" gefeit. Die OP-Preise, die beispielsweise im Internetauftritt genannt werden, sind oftmals nur Durchschnittswerte und keinesfalls verbindlich. Auch wer die Kosten für den Eingriff nicht unmittelbar finanzieren kann, dem bleiben dank flexibler Zahlmodelle verschiedene Möglichkeiten: Bei entsprechender Bonität kann beispielsweise ein Privatkredit bei der eigenen Hausbank oder bei einem anderen Finanzexperten beantragt werden. Dieser Kredit wird dann zur Deckung der OP-Kosten genutzt und monatlich abbezahlt. Eine direkte Variante ist die Finanzierung über die Klinik selbst: Flexible Finanzierungsmodelle werden heute von zahlreichen Kliniken und Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie angeboten. Dabei fungieren Klinik bzw. Arztpraxis als Vermittler zwischen einem spezialisierten Finanzdienstleister sowie Patient oder Patientin. Bei Bewilligung des gewünschten Kredits für die OP-Kosten ist eine Ratenzahlung nach eigenen Vorstellungen möglich. Laufzeit und Höhe der monatlichen Raten werden individuell festgelegt. Für dieses Finanzierungsmodell ist ein entsprechender Antrag nötig, welcher zum Beispiel während des Beratungsgesprächs ausgefüllt werden kann. Wichtig ist auch hier, dass jeder Patient frei entscheidet und sich während der unverbindlichen Vorab-Beratung niemals zu einer Entscheidung gedrängt fühlt: Eine Antragstellung auf Ratenzahlung der ermittelten OP-Kosten ist bei allen entsprechenden Kliniken selbstverständlich auch nach dem Beratungsgespräch jederzeit möglich. Und selbst wenn der Kredit bewilligt wird, bedeutet dies nicht automatisch auch eine Einwilligung in die Schönheitsoperation - hierüber kann jeder nach einer Mindestbedenkzeit von 14 Tagen entscheiden. Übrigens: Bei sehr kurzen Kreditlaufzeiten ist bei vielen Anbietern sogar eine zinslose Finanzierung möglich. Darüber hinaus fallen Zinsen an, welche zusätzlich zu den OP-Kosten im Rahmen der Ratenzahlung beglichen werden. Kostenübernahme durch die Krankenkassen Die Krankenversicherungen kommen ausschließlich für medizinisch notwendige, im Fachjargon indizierte Eingriffe auf. Dies bedeutet im Klartext: Allein die Unzufriedenheit beispielsweise über einen zu kleinen Busen oder eine Hakennase reicht hierfür selbstverständlich nicht aus. Dabei ist die Abwägung, welche Eingriffe der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie überhaupt rein kosmetisch oder - medizinisch bedingt sind, selbst für Experten schwierig. Sie erfordert nicht eine große Portion Sachkenntnis, sondern auch eine gute Menschenkenntnis: Denn beispielsweise eine psychische starke Beeinträchtigung durch eine bestimmte Körperpartie kann, muss aber keine medizinische Indikation darstellen. Noch immer herrscht der Irrglaube vor, dass eine psychische Belastung ausreiche, um die gewünschte Schönheitsoperation von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Dies stimmt selbstverständlich nicht, oftmals ist sogar das Gegenteil der Fall: Bei einer sogenannten Körperakzeptanzstörung, die in diesem Falle gern diagnostiziert wird, raten die Medizinischen Gutachter der Krankenkassen eher zu einer Psychotherapie. Eindeutiger liegt der Fall beispielsweise bei einer Brustverkleinerung: Hier kann der proportional sehr große Busen für nachweisbare körperliche Beeinträchtigungen wie Rückenschmerzen und Haltungsschäden verantwortlich sein. Ebenfalls schwierig sind Fälle wie stark asymmetrische Gesichtszüge oder sehr ungleiche Brüste: Hier wird von Fall zu Fall entschieden, ob diese Körperpartien eine starke (auch psychische) Beeinträchtigung mit sich bringen, die dann aber als gerechtfertigt gelten kann. Ganz grundsätzlich sollte man sich mit dem gewünschten Arzt über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme beraten: Er kann ein entsprechendes Gutachten verfassen, welches dann zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der eigenen Versicherung eingereicht wird. Oftmals sind weitere Gutachten und Diagnosen auch von unabhängigen Ärzten, beispielsweise dem Hausarzt, nötig. Im Zweifel schlägt die Krankenkasse einen Besuch beim Medizinischen Dienst vor, welcher eine Art Gutachter für die Versicherungen bietet. Wird die Kostenübernahme bewilligt, kann die OP bei allen von der Kasse zugelassenen Ärzten und Kliniken durchgeführt werden. Wird die Übernahme abgelehnt, gibt es die Möglichkeit eines Einspruchs. Auch hierfür ist eine gute Begründung, idealer Weise mit passendem Ärztlichen Gutachten, hilfreich.
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