Die Große Koalition aus CDU und SPD plant offenbar einen Gesetzesentwurf, der Schönheitsoperationen für Minderjährige grundsätzlich verbieten soll. Hierunter fallen dann alle Eingriffe, die keinen medizinischen Nutzen, sondern primär ästhetische Gründe haben. Den Politikern zu Folge soll so einem gefährlichen Trend entgegengewirkt werden. Schönheits-OPs, so der allgemeine Tenor, sind ein ernst zu nehmender Eingriff in den Körper und nichts, das man zu Weihnachten oder zum Geburtstag verschenken dürfe.
In den letzten Jahren hatte es immer wieder Versuche gegeben, ein entsprechendes Gesetz vorzubringen. Demgegenüber betonen Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC), dass das Problem künstlich aufgebauscht werde. Tatsächlich machen Minderjährige statistisch betrachtet nur knapp mehr als 1 % aller Patientinnen und Patienten in diesem Bereich aus. Reine Schönheitsoperationen sind dabei zudem die Ausnahme: Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen gehört beispielsweise die Ohrenkorrektur zur Anlegung abstehender Ohren oder die Gynäkomastie-OP, bei der eine übermäßig ausgeprägte Brust bei Jungen bzw. Männern mittels Fettabsaugung entfernt wird. Beide Eingriffe haben Experten zu Folge häufig auch eine positive Auswirkung auf das psychische Wohlbefinden der betroffenen Patientinnen und Patienten.