Dermal Filler und Botox-Injektionen zur Faltenbehandlung erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Eine deutlich glattere, straffere Haut kann somit ganz ohne Facelifting erreicht werden. Doch auch diese Methode sollte, wie jeder medizinisch-ästhetische Eingriff, strengen Qualitätskriterien unterliegen. Eine sorgfältige Ärztewahl seitens des Patienten ist somit ebenso wichtig wie die Verantwortung des behandelnden Facharztes, welcher Injektionstechnik und Dosierung bei jeder Behandlung neu bestimmen muss. Für Aufsehen sorgte daher ein Trend, dem immer mehr Anbieter folgen: Statt jede Behandlungssitzung einzeln zu berechnen, bieten sie sogenannte „Flatrates“ an. So soll mit nur einer beispielsweise monatlich bezahlten Pauschale so oft nachbehandelt werden, wie gewünscht und / oder nötig. Hintergrund der Flatrate ist die nur temporäre Wirkungsdauer von Botox, welches als natürliches Material nach und nach vom Organismus wieder abgebaut wird. Für ein dauerhaftes Behandlungsergebnis sind deshalb Auffrischungen nötig. Diese sollen mit der sogenannten Kosten-Flatrate jetzt gleich inklusive sein.
Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland, kurz GÄCD, wies in einer Pressemitteilung vom Februar 2010 auf diesen potentiell gefährlichen Trend hin. Zwischen 39 und 99 Euro soll die Botox-Flat bei Arztpraxen und Kliniken mit entsprechendem Angebot kosten. Hierfür können Patientin oder Patient jederzeit eine Auffrischbehandlung durchführen lassen – ohne zusätzliche Gebühr. Was auf den ersten Blick vor Allem praktisch scheint, kann laut Dr. Gerhard Sattler, dem Präsident der GÄCD, durchaus ernste Folgen haben. Denn auch wenn die Unterspritzung mit Botolinumtoxin im Allgemeinen relativ gut verträglich ist, verführe eine Kostenflatrate zu deutlich häufigeren und eventuell zu sorglosen Behandlungen. Etwaige Risiken würden somit weniger beachtet, und auch das notwendige Beratungsgespräch vor jeder Behandlung fällt eventuell deutlich weniger umfangreich aus als erforderlich. Als unangenehme Nebenwirkungen zu häufiger Botox-Behandlungen nennt Dr. Sattler beispielsweise Hängelider, eingefrorene („frozen faces“) oder asymmetrische Gesichtszüge. Erst nach entsprechendem Abbau des injizierten Botolinumtoxin von etwa sechs Monaten sei eine Nachbehandlung ungefährlich.
Das Fazit der GÄCD fällt deutlich aus: Weil Flatrates nach wie vor angeboten werden und sich großen Zuspruchs erfreuen, appelliert die Gesellschaft direkt an Patientinnen und Patienten. Denn eine Kostenflatrate befreit nicht von eigener Informationsbeschaffung: Die Risiken einer jeden Behandlung insbesondere bei schnell aufeinander folgenden Sitzungen sollten ebenso mit bedacht werden wie die Erfahrung und Qualifikation des behandelnden Arztes.
Quelle: DGÄC, http://www.gacd.de/presse/pressemitteilungen/2010/1/