
Abstehende Ohren, die so genannten Segelohren, gelten
nicht selten als Schönheitsmakel. Menschen leiden hierunter aber
nicht erst im Erwachsenenleben, sondern häufig schon im Kindes-
und Jugendalter, wenn sie von ihren Mitschülern gehänselt werden. Vielfach kommt daher schon sehr zeitig der Wunsch nach einer Ohrenkorrektur auf. Hierbei handelt es sich um eine Operation der Ohrmuschel, die zum Ziel hat, das Ohr anzulegen und so die Segelohren zu behandeln. Eine Ohrenkorrektur ist nicht erst im Erwachsenenalter, sondern bereits ab dem fünften Lebensjahr möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist das Wachsen des äußeren Ohres bereits abgeschlossen, so dass Korrekturen durchaus vorgenommen werden können. Je nach Wunsch kann die Ohrenkorrektur nur unter örtlicher Betäubung oder aber unter Vollnarkose durchgeführt werden. Zuerst wird der Operateur einen Schnitt an der Rückseite des Ohres setzen, um sich so Zugang zum Ohrenknorpel zu verschaffen. Alternativ ist es möglich, den Schnitt vorn im Randbereich der Ohrmuschel zu setzen. In beiden Fällen sollen später sichtbare Narben möglichst vermieden werden. Mit dem Zugang zum Ohrenknorpel ist es möglich, diesen zu verändern, einzukerben oder aber teilweise zu entfernen. Der Umfang der Operation ist von der Ausgangssituation abhängig. Im Zuge der Operation ist es weiterhin möglich, Unebenheiten am Ohr wegzunehmen oder aber eine zu große Ohrmuschel zu reduzieren. Ist das gewünschte Ziel erreicht, wird der Schnitt vernäht und ein Verband angelegt, um die Formgebung zu unterstützen. Die Kosten einer Ohrenkorrektur werden, wenn medizinisch sinnvoll und notwendig, bis zum 17. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Patienten die Kosten in der Regel selbst tragen. |
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